Unser Vorstand

Manfred Obwexer

Präsident

Walter Mair

Vizepräsident/Schriftführer

Arno Demanega

Kassier

Julia Garber

Koordination Jugend

Neue Vereinsdressen für den Zeitraum 2023-2026

Im Jahr 2023 erfolgte die Anschaffung von neuen Vereinsdressen, wobei wir uns wieder an den bewährten Lieferanten "ALE Cycling" gewandt haben. Die Qualitätswahl fiel dabei wiederum auf die bereits bewährte Linie "PRR". Das Layout wurde wieder modernisiert und an die heutigen Trends angepasst, wobei wie gewohnt die Vereinsfarben (Rot - Schwarz) zur Anwendung gekommen sind.

Angeschafft wurden kurze Hosen, Kurzarm- sowie Langarmtrikots, Windjacken und Westen.

Wir haben wieder versucht, unsere Trikot-Sponsoren für einen Zeitraum von 4 Jahren zu gewinnen, wobei dann in der Regel der Vereinsdress über diese Zeit unverändert verwendet werden kann, um eben Kontinuität zu bewahren.

Hier die Vorzugspreise für unsere Mitglieder:

  • Trikot kurz 85.- €
  • Weste 80.- €
  • Hose kurz 85.- €
  • Jacke langarm dick95.- €
  • Windjacke 95.- €

Und hier die Vorzugspreise für die Linie "Jugend" (Größen 8/10/12/14):

  • Trikot kurz 40.- €
  • Hose kurz 40.- €
  • Jacke langarm dick 40.- €

Alle Mitglieder, welche Interesse am Erwerb haben, können eine Anfrage an info@bikeclubklausen.com senden oder die Mitglieder des Ausschusses direkt kontaktieren.

Ein Termin für eine mögliche Anprobe kann in der Folge vereinbart werden.

Safeguarding Officer

Bike Club Klausen - Ausschuss

Der Bike Club Klausen wurde 2007 von 6 radbegeisterten Klausnern gegründet und zählt jährlich um die 100 Mitglieder.

Nie zuvor gab es in Klausen einen Club bzw. eine Sektion für Radsport.

Das Tolle am Verein ist, dass jedes Mitglied, ob Jung oder Alt, auch wirklich aktiv und leidenschaftlich dabei ist.

Somit erfreut sich der Verein eines regen Zuspruchs und präsentiert jedes Jahr ein reichhaltiges Tätigkeitsprogramm.

Im Jahr 2015 wurde die Sektion "Jugend" ins Leben gerufen, mit der Zielsetzung junge Athleten für den Radsport zu begeistern, wobei das Beherrschen des Bikes verbunden mit Spaß im Vordergrund steht.

Der aktuelle Ausschuss (2022 – 2025) setzt sich wie folgt zusammen:

Manfred Obwexer - Präsident

Walter Mair - Vizepräsident/Schriftführer

Arno Demanega - Kassier

Julia Garber - Koordination Jugend und Safeguarding Officer – Email: juliagarber88@gmail.com

 

Safeguarding Officer

Für ein sicheres Miteinander im Verein

Kinder- und Jugendschutz – der „Safeguarding Officer“

Laut Art. 16 der GvD 39/2021 sind Sportvereine verpflichtet, interne Richtlinien sowie einen Verhaltenskodex zur Prävention von Diskriminierung, Gewalt und zum Schutz von Minderjährigen (MOG) zu erstellen. Dieser Kodex muss Maßnahmen zum Schutz vor Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, persönlichen Überzeugungen, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung beinhalten. In vielen Fällen haben Fachsportverbände bereits entsprechende Richtlinien entwickelt und die Vereine darüber informiert.

Neben der Ausarbeitung dieser Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen ist jeder Amateursportverein dazu verpflichtet, einen „Safeguarding Officer“ (Beauftragten für Missbrauchs-, Gewalt- und Diskriminierungsschutz) zu ernennen. Diese Person übernimmt die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, Vorfälle zu melden und mit den zuständigen Stellen des Fachsportverbands oder EPS zusammenzuarbeiten, um bei kritischen Vorfällen im Bereich Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung zu reagieren.

Der „Safeguarding Officer“ ist eine interne Person, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Organisation verantwortlich ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen. Diese Person hat die Aufgabe:

  1. Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen zu überwachen und zu kontrollieren.
  2. Besondere Initiativen zu ergreifen, um eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
  3. Meldungen zu machen, falls Verhaltensweisen festgestellt werden, die die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen gefährden könnten.
  4. Mit den Verwaltungsorganen des Amateursportvereins und dem „Safeguarding Officer“ des Fachsportverbandes oder EPS zusammenzuarbeiten, um auf mögliche Probleme im Bereich Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung in der jeweiligen Sportdisziplin zu reagieren.

Der „Safeguarding Officer“ ist eine zentrale Figur, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten innerhalb der Organisation sicher sind und die Rechte sowie die Würde von Kindern und Jugendlichen respektiert werden.

Was ist die Funktion des Schutzbeauftragten?

Eine weitere Neuerung der Reform ist das Amt des Schutzbeauftragten, das in jeder angeschlossenen Einrichtung eingerichtet werden soll.

Der Schutzbeauftragte ist eine Fachkraft, die für die Überwachung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen in Sportorganisationen und anderen Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen zuständig ist.

Er spielt eine Schlüsselrolle bei der Vorbeugung und Behandlung von Meldungen über unangemessenes Verhalten und stellt sicher, dass die angewandten Verfahren mit den geltenden Verhaltensregeln und Vorschriften übereinstimmen.

Der SAFEGUARDING OFFICER ist zuständig für:

  • Überwachung der Einführung und Aktualisierung von Präventionsmodellen: Er hat darüber zu wachen, dass die Organisationen die vorgesehenen Modelle einhalten, und jede Nichteinhaltung zu melden;
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung: Der Sicherheitsbeauftragte ergreift Initiativen zur Vorbeugung und Bekämpfung von schädlichen Verhaltensweisen;
  • Schulung und Sensibilisierung: Der Schutzbeauftragte muss unbedingt Schulungs- und Informationsmaßnahmen zur Sensibilisierung innerhalb der Sportorganisationen fördern.

DIE AUFGABEN DES SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN

Der Sicherheitsbeauftragte hat eine Reihe von spezifischen Aufgaben, die alle darauf abzielen, ein sicheres Umfeld für alle Teilnehmer zu schaffen. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Position gehören:

1: Ausarbeitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen

Der Schutzbeauftragte ist für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Verfahren zur Verhinderung von Missbrauch und Misshandlung zuständig. Dazu gehören auch die Schulung und Sensibilisierung des Personals in Fragen der Sicherheit und des Schutzes.

2: Überwachung der Einhaltung

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Verhaltenskodizes innerhalb der Organisation. Der Schutzbeauftragte stellt sicher, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den Schutzstandards durchgeführt werden.

3: Umgang mit Meldungen und Interventionen

Bei Meldungen über unangemessenes Verhalten ist der Schutzbeauftragte dafür verantwortlich, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlichen Untersuchungen einzuleiten und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden.

4: Unterstützung der Opfer von Missbrauch

Der/die Schutzbeauftragte unterstützt die Opfer von Missbrauch, indem er/sie ihnen Hilfe und Anleitung beim Meldeverfahren bietet und sicherstellt, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten.

Geschlechtsspezifische Belästigung

Einer der wichtigsten Aspekte der Arbeit des Schutzbeauftragten ist die Prävention und das Management von geschlechtsspezifischer Belästigung. Dazu gehört die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Gewährleistung, dass alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht mit Respekt und Würde behandelt werden.

Die Vorbeugung von sexueller und geschlechtsspezifischer Belästigung ist besonders wichtig, und der Schutzbeauftragte arbeitet daran, ein Umfeld zu schaffen, in dem ein solches Verhalten inakzeptabel ist und umgehend angesprochen wird. Die Sportreform unterstreicht die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter und des gegenseitigen Respekts bei allen sportlichen Aktivitäten.

Belästigung von Kindern

Der Schutz von Kindern ist ein weiterer wichtiger Bereich, auf den sich der Schutzbeauftragte konzentriert. Diese Aufgabe beinhaltet die Schaffung eines sicheren sportlichen Umfelds, in dem junge Sportler ohne Angst vor Missbrauch oder Ausbeutung teilnehmen können.

Der Kinderschutzbeauftragte muss strenge Richtlinien umsetzen und die Einhaltung der Kinderschutzbestimmungen ständig überwachen: Jede sportliche Aktivität muss sicher sein, und es darf keine Toleranz gegenüber jeder Form von Missbrauch geben.

Organisationsmodelle zur Förderung der Inklusion

Die Sportreform ist ein entscheidender Schritt hin zu einem sichereren, gerechteren und integrativeren Sportumfeld. Die Verabschiedung von Organisationsmodellen im Rahmen des Gesetzesdekrets 231/2001 und von Verhaltenskodizes ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Gelegenheit für Sportvereine, Werte wie Respekt, Würde und Inklusion zu fördern.

Die Herausforderung besteht nun darin, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden und so zu einem tiefgreifenden kulturellen Wandel in der Welt des Sports beitragen.

Die Figur des Schutzbeauftragten ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass Sportorganisationen in einem sicheren Umfeld arbeiten. Prävention, Schulung und Überwachung sind zweifellos Schlüsselelemente beim Aufbau eines integrativen und sicheren Umfelds.

 

Vorfall melden!

Falls Du Dich diskriminiert fühlst, oder einen Vorfall innerhalb des Vereines melden möchtest, dann zögere nicht und melde Dich umgehend bei Julia Garber.

Dein Anliegen wird ernst genommen, und mit Diskretion behandelt.

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